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Spendenkonto

Konto Deutschland:
  • DryLandsProject e.V.
  • Stichwort: Sri Lanka help for kids
  • Stadtsparkasse Lengerich
  • KTO: 1098722
  • BLZ: 40154476

Spenden für das Dry Lands Project e.V.

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 Das Dry Lands Project e.V. ist eine private Hilfsorganisation, die kontinuierlich auf Spendengelder aus der Bevölkerung angewiesen ist. Die Einnahmen durch Patenschaften betragen derzeit gut 50% der durchschnittlich anfallenden Ausgaben des Projekts. Die andere Hälfte muss Monat für Monat durch zusätzliche Spendengelder gewonnen werden.

Auf den Unterseiten des Menüpunkts Spenden finden Sie eine Auflistung aller ein- und ausgehenden Gelder des Dry Lands Project e.V. Dabei sind wir um größtmögliche Transparenz bemüht und listen deshalb auch all unsere Spender mit Namen auf, sofern dies von ihnen nicht ausdrücklich unerwünscht ist.

Die Tabellen zum Spendeneingang werden fast täglich aktualisiert und spiegeln sowohl unsere Kontospenden als auch die Zuwendungen, die wir in bar erhalten, wider.

Die Zahlen im Spendenausgang, welche die Verwendung der Gelder deutlich machen, aktualisieren wir stets einmal pro Monat, wenn wir alle Quittungen des vorherigen Monats erhalten und bearbeitet haben.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie unser Projekt mit einer finanziellen Zuwendung oder einer Patenschaft unterstützen würden.

Konto Deutschland:

DryLandsProject e.V.

Stichwort: Sri Lanka help for kids

Stadtsparkasse Lengerich

KTO: 1098722

BLZ: 40154476

Konto Sri Lanka:

Bank: Seylan Bank Limited

Ort: No.99/1, Colombo-Chilaw Road,

Katuneriya, Sri Lanka.

Name: Frank Lieneke, Dry Lands Project

KTO: 055001902350001

SWIFT: SEYBLKLX


Durch die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ibbenbüren ist das Dry Lands Project e.V. berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Bei Bedarf füllen Sie doch bitte das Formular aus und Ihre Spendenquittung ist in den nächsten Tagen in Ihrem Postfach.

Um unsere Verwaltungskosten auch in Zukunft so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, folgenden Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien zu beachten: „Bei Zuwendungen bis € 200,00 genügt als Zuwendungsnachweis der von der Bank / Sparkasse / Postbankfiliale quittierte Beleg für Kontoinhaber und eine Kopie des Kontoauszuges als Spendenquittung.“ (Abschn. 111 Abs. 5 Nr. 2a EStR)